IG-Hangflug reagiert auf die neuerliche Gefährdung des europäischen Modellflugs
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aus aktuellem Anlass haben wir am 03.07.2026 einen Brandbrief an unsere deutschen und österreichischen Abgeordnete des EU-Parlaments verfasst. In Windeseile hat nämlich die EU-Kommission eine einseitige Verschärfung der Vorschriften zum Betrieb von UAV - und somit auch Modellflugzeugen ab 100g Gewicht zum Beschluss vorgelegt.
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Es geht um den aktuellen Änderungsentwurf (NPA 2026-103) der EU-Kommission zu den Verordnungen (EU) 2019/945 und (EU) 2019/947, welcher die von der europäischen Interessenvertretung EMFU aufwendig erarbeiteten Positionen vollständig ignoriert, obwohl diese bereits auch von Seiten der EASA unterstützt werden.
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Das Perfide daran ist: da diese Rechtsakte ohne Gesetzescharakter sind, werden sie von der Kommission im Alleingang beschlossen. Sie unterliegen allerdings einer parlamentarischen Kontrolle- weswegen wir wie gesagt jetzt auf unsere Parlamentarier zugegangen sind, um auf diesem Wege die völlig überzogenen und in keinerlei Hinsicht zielführenden Maßnahmen der Kommission und der zweifelhaften „UAV-DACH“ Die UAVDACH hat 9 Forderungen zur "Drohnendetektion und Abwehr" aufgestellt und vertritt restriktive Positionen, die uns als Modellflieger existentiell betreffen. https://uavdach.org/wp-content/uploads/2025/12/25-12_Forderungen_UAV_DACH_Drohnendetektion_und_Abwehr.pdf zu stoppen. Auf den folgenden Seiten findet ihr unser Schreiben. Im Anschluss die bisher erhaltene Reaktion des Abgeordneten Dipl.- Ing. Markus Ferber (EVP), der uns seine Unterstützung zusagt und auch die Veröffentlichung seiner Positionen gestattet hat. Auch mit dem DMFV besteht ein ständiger Austausch in dieser Sache. So hat es inzwischen auch bereits ein Treffen anlässlich der Segelflugmesse Schwabmünchen gegeben. Wir sind hier allen Beteiligten sehr dankbar und hoffen auch noch auf weitere Unterstützung der Abgeordneten. Das Ziel muss sein, die finale Abstimmung, welche bereits im September erfolgen soll, so zu beeinflussen, dass der europäische Modellflug eine Zukunft hat.
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Wenn es da etwas Neues gibt, informieren wir euch natürlich sofort!
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Die Zukunft des europäischen Flugsports ist in Gefahr!
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Update der Regulation (EU) 2019/945 und (EU) 2019/947 „Simplification and security, RMT.0729 — SUBTASK 2“, NPA 2026-103
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Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
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aus aktuellem Anlass müssen wir auf die existenzielle Gefährdung für den gesamten europäischen Modellflug hinweisen. Diese entsteht durch einen aktuellen Änderungsentwurf (NPA 2026-103) der EU-Kommission zu den Verordnungen (EU) 2019/945 und (EU) 2019/947, in denen u.a. folgende Verschärfungen gefordert werden:
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1. Elektronische Sichtbarkeit:
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NPA 2026-103 gegenwärtiger Status:
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ab dem 30. Juni 2028 müssen alle UAV mit einem integrierten E-ID-Gerät ausgestattet sein, sowie über eine Geolokalisierungsfunktion und eine Startsperre verfügen, falls keine E-ID programmiert ist. Diese Transponderpflicht wird für alle Modellflugzeuge ab 100g Gewicht (!) gefordert.
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Position der IG-Hangflug:
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Diese Forderung beendet die legale Ausübung des Modellflugsports europaweit. Ebenso werden internationale FAI Wettbewerbsklassen illegal.
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- Ein Großteil der Modelle wird aufgrund der Innenmaße, des Energieverbrauchs und möglicher Störungen der Empfangsanlage nicht weiter sicher zu betreiben sein. Ebenso stellt ein Modul zur el. Sichtbarkeit einen erheblichen Kostenfaktor dar, der z.T. die Werte des Flugmodells übersteigt. Der bisher einfache Zugang zum Luftsport über den Modellflug wird hierdurch zum Erliegen kommen. Dies gilt insbesondere für Nachwuchspiloten, die Anfängerschulung bzw. Jugendarbeit in den mehreren tausend Flugsportvereinen Europas.
- Das Ziel des Entwurfs, eine Vereinfachung und Entbürokratisierung zu erreichen, wird verfehlt.
- Die bereits mit großem Aufwand entwickelten und erfolgreich implementierten Alternativen in der Sichtbarmachung werden im Entwurf nicht berücksichtigt, und entsprechende Vorschläge aus der europäischen Interessenvertretung EMFU und EAS wurden ignoriert.
- Die Festlegung auf on-board mitgeführte Geräte ist weder verhältnismäßig angesichts einer hervorragenden Sicherheitsbilanz, noch zweckdienlich im Sinne der Novellierung („simplification and security“ / „Sicherheit und Vereinfachung“). Vielmehr werden die Rahmenbedingungen, unter denen ein Großteil des Modellflugs in aktueller Form betrieben wird, außer Acht gelassen. Dies schafft Anreize zu unsicheren bzw. nichtkonformen Verhaltensweisen.
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Vorschlag der IG-Hangflug:
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Bitte lehnen Sie den Änderungsentwurf in der aktuellen Form unbedingt ab und fordern Sie die folgenden Nachbesserungen.
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Inkludieren bereits erprobter bodenstationärer Technologien zur E-ID, anstatt ausschließlich im Fluggerät mitgeführter Transmitter. Diese können z.B. direkte Systeme sein wie ADS-L ground oder Ground-FLARM für zugelassene Fluggelände und Vereinsplätze. Für den freien Modellflug und Hangflug außerhalb zugewiesener Gelände sind Mobilfunk- und Webbasierte Lösungen verfügbar. Hierdurch können einzelne oder mehrere Betreiber situativ den von ihnen genutzten Flugbereich definieren und entweder direkt oder über die Netzwerkbasierte Kommunikation an andere Luftraumteilnehmer kommunizieren. Gegenüber der Vielzahl von Signalen aus den einzelnen Modellen, können mehrere Betreiber gleichzeitig ein gesammeltes Signal vor Ort aussenden. Hierdurch wird sowohl dem Schutzzweck „security“ Rechnung getragen, als auch durch eine signifikant reduzierte Datenmenge dem weiteren Zweck der Verordnung „simplification“ bestmöglich Rechnung getragen.
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2. Vereinfachung und reduzierter administrativer Aufwand (Vorschlag des neuen Artikels 16(5) der Regulation 2019/947:
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NPA 2026-103 gegenwärtiger Status:
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Als einheitlicher geforderter Standard werden neben der el. Sichtbarmachung auch Geo-Awareness Maßnahmen gefordert, solange nicht die Behörden der Mitgliedsländer anderweitig entscheiden. Diese gelten dann innerhalb von 12 Monaten auch für den Betrieb im Rahmen der bestehenden Art. 16 Betriebserlaubnisse.
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Position der IG-Hangflug:
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Die Zeitschiene von 12 Monaten nach Inkrafttreten ist für die Luftfahrtbehörden ein unrealistischer Zeitrahmen für individuelle Entscheidungsfindungen über den Bedarf der el. Sichtbarmachung. Diese Forderung vernichtet den Wert der bereits mit großem Aufwand von nationalen Luftsportverbänden und Behörden erreichten Erlaubnisse, Verfahren und Kompetenzen (“operations in the framework of model aircraft clubs and associations”). Dies erzwingt eine neue Erarbeitung der eingeführten und bewährten Mechanismen, was wiederum dem Ziel der Vereinfachung fundamental widerspricht. Im Ergebnis wird die zukünftige Verbands- und Vereinsarbeit zur Gänze existentiell gefährdet!
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Vorschlag der IG-Hangflug:
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Bitte lehnen Sie den Änderungsentwurf in der aktuellen Form unbedingt ab. Fordern Sie statt der automatischen Anwendung nach 12 monatiger Frist die Möglichkeit zur unbefristeten Ausarbeitung von Maßnahmen zur elektronischen Sichtbarmachung und Geo-Awareness im Rahmen der bestehenden Art. 16 Betriebserlaubnisse, soweit diese angemessen sind. Dies ermöglicht den Behörden die Setzung von Prioritäten mit realistischer Arbeitsbelastung und respektiert das Subsidiaritätsprinzip.
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3. Neue Kategorie für den Modellflugbetrieb im Rahmen von Vereinen und Verbänden (abweichend der speziellen und offenen Kategorie gemäß Regulation 2019/947:
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NPA 2026-103 gegenwärtiger Status:
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Der existierende Vorschlag berücksichtigt nicht die von den Verbänden der Mitgliedsstaaten bzw. der EMFU mehrfach vorgetragenen Handlungsempfehlungen zu den Art. 16 Betriebserlaubnissen. Siehe hierzu auch den Brief vom 10.03.2026.
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Vorschlag der IG-Hangflug:
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Bitte lehnen Sie den Änderungsentwurf in der aktuellen Form unbedingt ab.
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Unterstützen Sie bitte den Vorschlag, eine neue, klar auf den Modellflugbetrieb zugeschnittene Kategorie in Art. 3 der VO EU 2019/947.
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Zweck dessen ist die Vereinfachung und Klarstellung der innerhalb der Art. 16- Betriebserlaubnisse anwendbaren Regeln und Verfahren, was übrigens auch durch die EASA unterstützt wird.
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Die Auswirkungen der gegenwärtigen NPA unterstreicht den Bedarf an mehr Klarheit und Vereinfachung. Unsere Vorschläge tragen den erklärten Zielen Rechnung auch im Sinne der Interessen von EASA und der EU-Kommission.
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Der Gesetzentwurf in gegenwärtigem Wortlaut wird das vollständige Ende des legalen Modellflugs, seiner Vereinsstrukturen mit mehreren hunderttausend Sportlern, sowie das Ende der Nachwuchsarbeit im Bereich Technik und Luftsport allgemein bedeuten!
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Wir bitten Sie, unsere voranstehenden Vorschläge im weiteren Verlauf des Gesetzentwurfs zu berücksichtigen und dahingehend Ihren Einfluss geltend zu machen.
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Haben Sie im Namen der über 500.000 betroffenen Flugsportler schon jetzt vielen Dank für Ihre Bemühungen. Für Rückfragen sprechen Sie uns gerne jederzeit an.
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Am 09.07.2026 11:50 schrieb FERBER Markus < >:
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Sehr geehrter Herr Dörfler,
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Sehr geehrter Herr Holzner,
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vielen Dank für Ihre Nachricht, in der Sie mir über Ihre Sorgen bezüglich der Zukunft des europäischen Flugsportes berichten. Ihre Befürchtungen bezüglich kommender EU-Regulierung nehme ich sehr ernst.
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Der Kampf gegen illegale Drohnen in der EU ist ein wichtiger. Bei der Ausgestaltung muss aber darauf geachtet werden, dass nicht als Kollateralschaden das friedliche und sichere Modellfliegen unter die Räder kommt.
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Ich habe mich daher bereits mit einem Schreiben an den EU-Verkehrskommissar Tzitzikostas gewandt und ihn für die Situation sensibilisiert sowie für die Einführung einer separaten Kategorie für das Modellfliegen geworben. Mein Schreiben finden Sie im Anhang zu dieser E-Mail.
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Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte und verbleibe
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