Fliegen in der Schweiz

Regeln für den Modellflug in der Schweiz ab dem 1. Januar 2023

Ab dem 1. Januar 2023 wendet die Schweiz die EU Regeln für unbemannte Luftfahrzeugsysteme (UAS) an. Der Schweizerische Modellflugverband (SMV) konnte bei der Schaffung der EU-Drohnenregulierung weitreichende Privilegien für den Betrieb von Modellluftfahrzeugen aushandeln. Dadurch ändert sich für den klassischen Modellflug kaum etwas. Eine Registrierungspflicht für Modellflugpiloten die ihr Modell in der Schweiz fliegen gibt es nicht. Ebenso keine neue Höhenbeschränkungen oder obligatorische Prüfungen.

Für wen gelten die Privilegien?

Die vom SMV ausgehandelten Privilegien gelten für Modellluftfahrzeuge, die im Rahmen  des Schweizerischen Modellflugverbandes (SMV) geflogen werden. Dies ist der Fall wenn der Modellflugpilot:

  1. SMV Mitglied ist – oder
  2. sich in einer Erklärung verpflichtet, den „Code of Good Practice“ des SMV einzuhalten: die Kurzversion kann hier heruntergeladen werden und die Langversion hier.

Andere Piloten sowie Piloten von unbemannten Luftfahrzeugsystemen, die keine Modellluftfahrzeuge sind, müssen die neuen EU-Vorschriften einhalten.

Die Anforderungen für das Modellfliegen in der Schweiz (ab 1. Januar 2023)
https://www.bazl.admin.ch/bazl/de/home/drohnen/open/modellluftfahrzeuge.html
Folgende Anforderungen müssen in der Schweiz für den Betrieb eines Modellluftfahrzeuges eingehalten werden:

  • Modellluftfahrzeuge dürfen nicht in fahrlässig oder vorsätzlich riskanter Weise so betrieben werden, dass Menschenleben oder Sachen Dritter gefährdet werden.
  • Jeder Betreiber eines unbemannten Luftfahrzeugsystems das schwerer als 250g ist muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckung von Schäden bis 1 Mio. CHF haben, und den Haftpflichtversicherungsnachweis mit sich führen. Zum Teil werden diese Schäden durch schweizerische Hausratsversicherungen gedeckt. Einen entsprechenden Nachweis können diese Versicherungen ausstellen. Mitglieder des SMV sind automatisch über die Verbandshaftpflicht versichert.
  • Erlaubt ist das Betreiben von Modellluftfahrzeugen bis 30 kg in direkter Sichtverbindung. Modelle die schwerer als 30kg sind, oder das Fliegen außerhalb der direkten Sichtverbindung benötigen eine Genehmigung des Schweizerischen Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL).
  • Eine Genehmigung ist ebenfalls nötig für das Fliegen mit Modellluftfahrzeuge in direktem Sichtflug mit einem Gewicht zwischen 250g und 30kg in folgenden Fällen:
    • Im Abstand von weniger als 5km an einem Flugplatz, Flugfeld oder Heliport;
    • Höher als 150m über Grund innerhalb der Kontrollzone eines Flughafens (CTR);
    • Im Umkreis von weniger als 100m um Menschenansammlungen im Freien (ausgenommen sind offizielle Flugtage).
  • Temporäre oder lokale Verbote für unbemannte Luftfahrzeuge müssen eingehalten werden. Zusätzlich ist das Fliegen in durch den Bund geschützten Gebieten (z.B. Naturschutzgebiete) nicht erlaubt. Weitere Informationen über temporäre oder lokale Verbote für alle unbemannten Flugzeuge und eine Gebietskarte können hier konsultiert werden.
  • Bei der Benutzung von Kameras und sonstigen Aufnahmegeräten muss die Privatsphäre beachtet werden, d.h. über Wohngebiete darf nicht geflogen werden.
  • Es gibt ein Mindestalter für unbeaufsichtigte Modellflugpiloten von 5 Jahre (Mindestalter Aufsichtsperson 16 Jahre). 
  • Hier ist der Abschnitt 4 der VLK zu finden in der die Vorschriften für Modellluftfahrzeuge geregelt sind.

Quelle: https://www.modellflug.ch/DE/cont/21