Hangflug ist neben dem GPS-Fliegen die Königsklasse des Segelflugs! english
Die neuen EU-Regularien gewähren uns ab Januar 2021 sinnvolle Grenzen, aber auch Freiräume. Nicht nur dort, aber als besonderes Beispiel nehmen wir Österreich, das Sehnsuchtsland alpiner Hangflieger, werden die möglichen Rechte ohne nachvollziehbare Gründe von vornherein eingeschränkt.
Die für Österreich an fast allen Hängen ab sofort geltende Regel “Fliegen in der Open Category” bedeutet:
Modelle unter 10 kg dürfen nun an allen Hängen (und auch auf nicht offiziell als Vereins-Modellflugplatz gelisteten Plätzen) bis 120 m über Pilotenstandort und in der Horizontalen bis zur Sichtgrenze fliegen. Alle Modelle über 10 kg bis unter 25 kg müssen allerdings 120 m über Grund bleiben (AGL), MÜSSEN also Konturenflug praktizieren! Das bedeutet faktisch: Modellfliegen mit Modellen zwischen 10 und 25 kg ist im alpinen Raum praktisch nicht mehr möglich. Die Praxis zeigt, dass Piloten von Großmodellen ohne Antrieb bei Flughöhen von unter 120 m oft bereits den Landeanflug planen. Viele weiträumige und damit sichere Landeanflügen von der Talseite her sind dann illegal.
Zudem erschweren neue Abstandsregeln dieser Open Category das Fliegen im alpinen Raum. So wie gefordert Abstände zu Urlaubs- und Erholungsregionen einzuhalten, ist unmöglich, wenn man z.B. den österreichischen Alpenraum als Erholungsgebiet ansieht. Somit fliegt jeder Pilot mit dem Risiko eines Regelverstoßes. Versicherungsrechtliche Konsequenzen inklusive.
Das ist (zumindest in Österreich) das Ergebnis der Einordnung des Modellflugs außerhalb zugelassener Modellflugplätze in die sogenannte “Open Category” der neuen EU-Verordnung.
Was wir wollen:
Bildung einer starken Community von Hangflugpiloten, Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, Tourismusverbänden und -Büros, denen die Zielgruppe „Hangflieger“ wichtig ist, und die neben anderen Sportarten auch den Hangflug bewerben. Wir wenden uns an Flugsportvereine, in denen auch fast immer der Hangflug und die gemeinsame Reise dorthin von wesentlicher Bedeutung ist. Und natürlich sprechen wir für unsere Hersteller, die mit der Alpinflugtauglichkeit ihrer Modelle bei ihren Kunden punkten und ihren Premiumanspruch unter Beweis stellen!
Unser Ziel:
Positive und kreative Einflussnahme auf regulative Entscheidungsprozesse, um ausreichende Freiheiten für sicheren und verantwortungsvollen Flugbetrieb an den Hängen der Alpen ohne kontraproduktive Restriktionen zu erhalten.
Erstellen von Betriebserlaubnissen innerhalb eines Verbandes des jeweiligen Landes gemäß §16 der EU DVO (Durchführungsverordnung), die in möglichst vielen Ländern möglichst einheitlich gelten sollen.
Es ist anzumerken das diese Möglichkeit in der Niederschrift der DVO extra herausgehoben wird, um darauf hinzuweisen.
Dazu rufen wir auf:
Tragt euch in die Liste ein, werdet Mitglied in der Interessengemeinschaft Hangflug „IG-Hangflug“, egal woher ihr kommt oder warum euch der Hangflug am Herzen liegt. Unterstützt uns öffentlich in dieser gemeinsamen Sache mit eurem Namen!
Und unterzeichnet die Petition!
Wir sind bereits aktiv. Lest dazu die NEWS.
Helft uns dabei!
Kommentar
english Die Zukunft des Hangfliegens mit Großseglern an Europas Hängen scheint besiegelt. Das heißt, sie ist möglicherweise zu Ende! Warum? Bei den langen Verhandlungen der Verbände mit Vertretern der EASA und den länderspezifischen Luftfahrtbehörden wurde die Königsklasse des RC-Segelflugs nicht nur vernachlässigt, sondern geradezu ignorant behandelt. Nun sagt die neue EU-Regelung folgendes für das Fliegen außerhalb zugelassener Modellflugplätzen, in unserem Fall Flughängen: Modelle bis 10 kg dürfen am Hang fliegen, und zwar bis zur Sichtgrenze und in einer maximalen Höhe von 120 m über Pilotenstandort. Modelle ab 10 kg bis unter 25 kg DÜRFEN MAXIMAL 120 m (AGL) ÜBER GRUND fliegen, also am Hang Konturenflug vollziehen, was faktisch und praktisch unmöglich ist! Der Hinweis eines Funktionärs, Großsegler können sich doch im Flachland im Schleppbetrieb auf Höhe bringen lassen – sollen mal zufrieden sein – ist ein Hohn und eine Frechheit. Übrigens, dass Großsegler ohne Motor in einer Höhe von 120 m allmählich an die Landeeinteilung denken müssen, ist wohl bei der Entscheidungsfindung untergegangen!
Wer hat sich denn diesen Unsinn ausgedacht – und wer hat dem Unsinn auch noch zugestimmt???
Man stelle sich vor, in einem angesagten Skigebiet dürfen alle Skifahrer mit Skiern bis 1,0 m Länge ALLE Pisten abfahren, diejenigen mit Racecarvern haben sich aber an den Babyliften auszutoben!
Und diese Bestimmung wird uns dann von diversen Verbandsvertretern als Erfolg verkauft!
Viele Hangflugregionen haben das Potenzial der Modellflugpiloten erkannt und umwerben diese recht aktiv. Modellpiloten sind zu einem wichtigen Wirtschaftsfaktor geworden.
Stehen wir jetzt vor einem Scherbenhaufen? Zudem scheint jedes Land die Regeln für sich auslegen und umdeuten zu können, wie´s beliebt?
Was können wir tun?
Österreich z.B. als Land des RC-Hangflugs mit den meisten Hängen im Alpenraum sollte daran interessiert sein, dies nicht einer unsinnigen Regel zu opfern. Oder es sind halt in Zukunft keine Piloten von Großseglern als Gäste zu begrüßen, denn die werden sich dann die Schweiz als letzte Hangflugbastion aussuchen. Aber es trifft ja nicht nur Österreich. Auch in anderen Ländern, z.B. Slowenien, Tschechien, Polen, Slowakei mehren sich die Stimmen, die diese Regeln für absurd halten.
In Deutschland war und ist man auf dem Weg über die Verbände Regelungen zu verhandeln, die für jeden Verbandspiloten gleich gelten, egal wo er in Deutschland fliegt. Als Ergebnis der Verhandlungen steht seit kurzem fest, dass wir nach Erteilung der Betriebsgenehmigungen für die Verbände sozusagen auf der grünen Wiese als auch am Hang mit Modellen bis 12 kg zu fliegen dürfen! Nachdem das die parlamentarischen Verfahren durchlaufen hat und abgesegnet wurde, gilt dies dann für alle in den Verbänden organisierte Modellpiloten. Lassen wir uns überraschen, ob dies so tatsächlich passiert! Die Erfahrung in Deutschland lehrt uns, dass immer alles anders kommen kann. Das ist für Deutschland zwar ein akzeptabler Kompromiss, da es ja nicht allzu viele Hangflugregionen gibt, in denen Großsegler geflogen werden können.
Aber das Problem für Alpenregionen ist damit nicht gelöst!
Ein Ansatz wäre, dass sich in den jeweiligen Ländern Interessengruppen bilden und auf die Luftfahrtbehörden direkt zugehen, um ihre Forderungen deutlich zu machen.
Insofern soll diese Seite auch dazu dienen, diese Interessengruppen zu unterstützen!
Denn gemeinsam geht mehr …
In diesem Sinne
Gerd Holzner