Vom 7. bis 9. Juni ist, wie schon mal angekündigt, ein grenzübergreifendes Hangflugmeeting der IG-Hangflug mit unseren Freunden von der Finesse+ in den Vogesen geplant. Dabei ist der Petit Ballon unser fliegerisches Ziel. Gedacht als zwangloses Meeting mit viel Zeit, sich auszutauschen, gemeinsam fliegen – und die französisch-elsässische Küche genießen. Um Unterkünfte müssen sich die Teilnehmer selbst kümmern. Ein “Basislager” wird dabei der Campingplatz “Les AMIS de la NATURE”, 4 rue du Château, 68140 LUTTENBACH im Munstertal sein. tél. 03.89.77.38.60, www.an-camping.fr Aber auch diverse “Auberge” bieten preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten an, die allerdings sehr begehrt und oft schon ausgebucht sind. Wer daran teilnehmen möchte, weiß sicher, welche Voraussetzungen für das Fliegen in Frankreich zu erfüllen sind. (siehe obige Posts) Interessenten melden sich bitte bei mir: mail@ig-hangflug.eu
Leider gibt es einige Mitglieder, die selbst nach der dritten Erinnerung an die ausstehenden Zahlung des Mitgliedbeitrags diesen nicht überwiesen haben. Das ist sehr schade! Wir haben den Mitgliedsbeitrag bewusst sehr niedrig gehalten, so dass es sich eigentlich jeder leisten kann. Aber es ist auch so, dass wir als Verein für jeden Cent dankbar sind, können wir doch so unsere Ziele verfolgen. By the way, Solidarität ist nicht nur ein Wort. In der Online-Liste sind momentan noch alle bis Ende Januar gelistet. Es gibt also noch eine Chance für euch, wenn ihr mal eure E-Mails durchforstet nach den Mails unseres Kassiers und die Überweisung noch tätigt. Zum 1. Februar wird dann die Online-Liste aktualisiert. Danach gehen die Rechnungen für den Beitrag 2024 raus …
Beste Grüße und ein bruchfreies neues Jahr! Gerd Holzner
!Wenn wir über diverse Punkte abstimmen, sollten das bitte NUR die bei der IG eingeschriebenen Vollmitglieder tun! Und wichtig: Beim zuhören bitte immer das Mikro stumm schalten.
Die Regeln für das (Modell-)Fliegen seit dem 1. Januar 2023 in Frankreich
Bitte beachte, dieser Beitrag stellt einen augenblicklichen Stand dar (Anfang Januar 2023). Entsprechend den gesetzlichen Entwicklungen können Aktualisierungen erfolgen. Wir empfehlen dringend, sich jeweils aktuell zu halten.
Die Pflicht zum Besitz einer von der FFAM oder DGAC ausgestellten Bescheinigung über die Ausbildung zum Fernsteuerpiloten, der „Formation des Télépilotes d’Aéronefs Civils Circulant sans Personne à Bord Utilisés à des Fins de Loisir“. Abzulegen und zu erhalten (kostenlos und fünf Jahre gültig) unter https://alphatango.aviation-civile.gouv.fr/login.jsp (wird leider nur in französischer oder englischer Sprache angeboten).
Das deutsche Äquivalent, der Kenntnisnachweis, wird in Frankreich nicht anerkannt.
Der Modellpilot muss sich bei Alpha Tango registrieren. Grundsätzlich muss er über 14 Jahre alt sein. Personen unter 14 Jahren dürfen im Rahmen von Modellflugvereinen an einem angemeldeten Platz fliegen, wenn sie von einer Person über 16 Jahren begleitet werden.
Auch das Modell muss vorher auf der Website “Alpha Tango” der DGAC (s.o.) registriert werden. Es braucht folglich eine separate Kennzeichnung (UAS-FR-xxxx…xxx, also zusätzlich zu der DEUx…..). Diese ist grundsätzliche außen anzubringen (keine Formvorschriften) und muss aus 30 cm Entfernung lesbar sein. Es muss ein Nachweis (Auszug aus dem Anmelderegister; Papier, als Datei beim Betrieb des Models mitgeführt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgezeigt werden).
In dem Modell muss zudem eine elektronische Signaleinheit, eine „Balise“ oder „Baken“ (~Transponder) funktionsfähig vorhanden sein, wenn das Modell außerhalb der befreiten Plätze / Hänge betrieben wird. Dies ist unter Alphatango mit dem Modell zu verknüpfen. Sie wird aktuell bei verschiedenen französischen Händlern (z.B.: https://www.flashrc.com/dronavia/36464-balise_signalement_drones_avion_planeur_…_beacon_am_dronavia.html für derzeit etwa 40 EUR angeboten; Ausnahme: s.u.).
Es ist möglich, überall zu fliegen, wenn das Gebiet zugelassen ist. (https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-uas-categorie-ouverte-et-aeromodelisme ) Es ist aber auch möglich, in den roten Geoportal-Zonen zu fliegen, wenn sich in dieser ein Platz / Hang befindet. Hier ist aber unbedingt auf die örtlichen Genehmigungen zu achten. Es kann sein, dass der Ort nur zu bestimmten Zeiten (z.B. Militärübungen) gesperrt ist.
Es muss sichergestellt werden, dass Flugbetrieb mindestens 150 m von Wohnhäusern entfernt betrieben wird.
Der Flug von Modellflugzeugen mit einem Gewicht von über 900 g in militärischen Manöver- und Übungsgebieten (Voltac-Raum s.u.) ist nach vorheriger Benachrichtigung durch den Piloten über sein Alphatango-Konto möglich (AlphaTango => Meine Aktivität Betreiber => Flugbenachrichtigungen).
Flughöhen. Diese hängen von der jeweiligen Situation ab.
a. Bei einem angemeldeten Platz / Hang hängt die maximale Flughöhe von der Genehmigung des Platzes ab. Das ist jeweils vor Aufnahme des Flugbetriebs zu klären. b. Bis zu 150 m über Grund außerhalb der angemeldeten Standorte, wenn das Modell mit Telemetrie ausgestattet ist, die es ermöglicht, die Höhe zu ermitteln, und wenn eine von einem Verband ausgestellte Schulung absolviert wurde (Online-Schulung auf der Website des Insep für Segelflugzeuge in großen Höhen); c. Bis zu 120 m über dem Piloten für den Hangflug mit Segelflugmodellen unter 10 kg Gewicht
II. Ausnahme zur „Baken“- bzw. „Balise“ Tranponder-Pflicht
Die Ausnahme ist von zwei Bedingungen abhängig: (Art. R. 20-29-5 des Code des postes et des communications électroniques):
2. man muss Mitglied eines Vereins sein, der dem auf nationaler Ebene anerkannten Verband für Modellflug (FFAM) oder einem vom Sportminister zugelassenen Multisportverband, der auch Modellflug umfasst, angehört.
Das bedeutet, dass selbst auf einem freigestellten Gelände Personen, die nicht Mitglied in einem dem Verband angeschlossenen Verein Mitglied sind, in ihren Modellen einen „Baken“ / eine „Balise“ mitführen müssen.
Wer außerhalb eines Vereins Modellflug ausübt, muss sich an die europäischen Vorschriften halten.
Fliegen ist mit dem EASA-Zertifikat („Kompetenznachweis“) in der Kategorie “Open A1/A3” erlaubt
Es muss eine (Modell-)Haftpflichtversicherung, die auch die Risiken in Frankreich abdeckt. Wie z. B. die des DMFV oder des DAeC vorhanden sein.
Das Abfluggewicht darf 10 KG nicht überschreiten und die Flughöhe ist auf 120m über dem Piloten begrenzt.
Anmeldung bei AlphaTango (jeder Pilot)
Registrierung von jedem Modell über 800 gr. bei AlphaTango und Anbringung der zugeteilten Nummer zusätzlich am Modell (also zwei Nummern)
Die französischen Behörden bestehen bei Ausländern auch beim Fliegen in der „Open category“ auf das Mitführen einer „Balise“ / eines Transponders. Das ergibt sich auch schon aus dem Umkehrschluss aus Il. letzter Absatz.
Kommentar: die nur den Ausländern auferlegte Pflicht stellt nach europäischen (und auch französischen!) Rechtsgrundsätzen eine Diskriminierung, eine Ungleichbehandlung bei gleichen Rechtsgütern dar und wäre somit ein eklatanter Verstoß gegen EU-Normen und auch dem französischen Verfassungsrecht. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür.
In der Vergangenheit hat sich ein neuer Dachverband zu etablieren versucht. Dies hätte zu der ein oder anderen Erleichterung führen können (z.B. die doppelte Mitgliedschaft FFAM / Verein.). Leider kann aufgrund von Druck seitens des historischen Verbandes Finesse + diese Aufgaben derzeit nicht mehr, wie ursprünglich gedacht, wahrnehmen. Nach dortigen Angaben arbeitet man an Lösungen.
Nochmals die derzeitigen Regeln für die „open category“ für Frankreich kurz zusammengefasst:
Kompetenznachweis (A1/A3)
Kennzeichen am Modell
Versicherung
Anmeldung bei AlphaTango (jeder Pilot)
Registrierung von jedem Modell über 800 gr bei AlphaTango und Anbringung der zugeteilten Nummer zusätzlich am Modell (also zwei Nummern)
Max. 10 KG und max. 120 Meter über Pilot
Transponderpflicht
Für das Fliegen sowohl unter Vereins- als auch den „open category“ Bedingungen sind zudem immer die Flugzonen und mögliche Verbote zu beachten (s. nachfolgende Internetadresse)!
Nun ist es soweit. Wir laden euch ein zur ersten Hauptversammlung, die zugleich die konstituierende Versammlung sein wird! Wir hoffen auf rege Teilnahme, denn es geht um wichtige Entscheidungen und Wege für die Zukunft des Hangflugs in Europa!
Wer sich bereits jetzt anmelden möchte kann dies über die Mailadresse “registrierung@ig-hangflug.eu” tun. Bitte angeben ob in Präsenz oder Online teilgenommen werden will.
Those who would like to register now can do so via the e-mail address “registrierung@ig-hangflug.eu“. Please indicate whether you wish to attend in person or online.
Stand heute 16.1.2023 sind wir bereits 133 eingetragene Vollmitglieder. Das freut uns ungemein und wir bedanken uns für den Vertrauensvorschuss!
Die Produktion der Mitgliedsausweise läuft bereits.
Die Planung für die 1. Hauptversammlung – die konstituierende Versammlung – ist gestartet. Nach der 1. Hauptversammlung, auf der wir unter vielen anderen Themen auch über den Mitgliedsbeitrag abgestimmt haben, erhaltet ihr nach dessen Zahlung einen fälschungssicheren Aufkleber als Bestätigung eurer Zahlung, den ihr dann bitte auf die Rückseite des Ausweises klebt. Dieser wird dann jährlich erneuert, solange eure Mitgliedschaft andauert. Zur Hauptversammlung: Eine Versammlung in Präsenz wäre optimal – und gerne würden wir diese in der Alpenregion durchführen. Allerdings werden wir versuchen diese als Hybrid-Veranstaltung zu planen, damit auch Mitglieder, die keine Zeit zur Präsenzteilnahme haben, teilnehmen können.
Beteiligt euch bitte mit Vorschlägen für die Agenda – und überlegt, ob ihr aktiv am Vereinsgeschehen teilnehmen könnt, z.B. auch mit der Übernahme eines Funktionärsamtes … 😉
Beim traditionellen Verbändetreffen im Rahmen der Faszination Modellbau in Friedrichshafen kamen in diesem Jahr Teilnehmer von sieben Modellflugverbänden zusammen. Bei den Gesprächen zwischen Österreichischem Aero-Club, Schweizerischem Modellflugverband, der IG Hangflug, dem Deutschen Aero Club, Modellflugsportverband Deutschland, Finesse+ aus Frankreich und dem Deutschen Modellflieger Verband herrschte bei allen Beteiligten große Einigkeit darüber, dass nach den vielen wichtigen Debatten und Initiativen zu Regularien und Vorschriften in der jüngeren Vergangenheit eine zentrale Aufgabe darin bestehe, gemeinsam wieder verstärkt die positiven Aspekte des Hobbys zu betonen. Lange genug sei über Regularien und Vorschriften debattiert worden, nun müsse wieder mehr dafür getan werden, die Freude am Fliegen zu vermitteln. Allerdings sei dafür auch eine Harmonisierung der Regeln und eine Vereinfachung von transnationalen Gastfluggenehmigungen erforderlich.
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