Frankreich und der Modellflug … wieder mal eine Posse.
Französischen Stellen sind mal wieder – zu Lasten von uns Modellflieger – aktiv geworden.
Seit einiger Zeit beobachten wir mit Sorge eine Tendenz, auf lokaler Ebene Regelungen gegen Drohnen und damit auch gegen den Modellflug zu erlassen.
Obwohl die ausschließliche Zuständigkeit für die Verwaltung des Luftraums bei der Zentralstaatsverwaltung (hier: der DGAC ~ LBA in D) liegt, erlassen Gemeinden oder Gebietskörperschaften immer wieder, leider manchmal aus berechtigten Gründen, Anti-Drohnen-Vorschriften. Da in den Administrationen keine Unterscheidung zwischen Drohnen und Modellflugzeugen gemacht wird, betrifft dies auch die Modellpiloten. Die klassischen Modellflugzeuge und historische Hangfluggebiete können so von heute auf morgen von Einschränkungen, bis hin zu Flugverboten betroffen sein. Auf das mit der fehlenden Unterscheidung verbundene unnötige Risiko haben Fachleute schon rechtzeitig hingewiesen. Auch auf die Notwendigkeit einer spezifischen Definition für Modellflugzeuge wurde aufmerksam gemacht und es wurden dafür Vorschläge unterbreitet. Allein, die „allwissende“ Verwaltung hat dies als irrelevant vom Tisch gefegt.
Die jüngste Regelung stammt aus dem Département Ariège (Pyrenäen). Der dortige Präfekt hat in seiner Nicht-Zuständigkeit eine Vorschrift erlassen, die den Modellflug in seinem Gebiet faktisch unmöglich macht. Der Präfekt ist in F. der verlängerte Arm der Zentralregierung und wird direkt vom Staatspräsident berufen. Angesichts der Größe der betroffenen Gebiete haben wir damit eine weitere Schwelle überschritten. Begründet wurden die Einschränkungen mit nicht nachvollziehbaren Argumenten. So soll der Modellflug Flora und Fauna massiv beeinträchtigen und die Umwelt schädigen. Von den Sendern gingen elektromagnetische Wellen aus, welche die Bergrettung beeinträchtigen würden u.a..
Wieder einmal eine Anti-Drohnen-Regelung, die sich direkt auf den Modellflug auswirkt.
Es ist daher angebracht, dieser Praxis, die einen Präzedenzfall schaffen könnte, Einhalt zu gebieten.
Unsere Partner von Finesse + und die FFAM haben daher beim Präfekten des Départements Ariège eine außergerichtliche Beschwerde gegen den Erlass vom 17. Juni 2025 eingereicht. Die Vorschrift soll Flüge von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen und Modellflugzeuge) in bestimmten Gebieten des Departements, die in einer Höhe von über 1000 m liegen, regeln (verbieten). Die IG-Hangflug und Finesse+ haben beide das Ziel, den Modellflug und besonders den Hangflug gegen staatliche Einschränkungen zu verteidigen. Wir haben diesen Erlass beanstandet, da er unserer Meinung nach unsere Ausübung, insbesondere in den Bergen, ohne konkrete Beweise für eine Gefahr oder negative Auswirkungen auf die Fauna, Flora oder Flugsicherheit ungerechtfertigt einschränkt.
Wir betonen, dass:
• Keine wissenschaftliche Studie belegt, dass der Modellflug der Tierwelt oder der Umwelt schadet.
• Die elektromagnetischen Störungen durch Funkfernsteuerungen stellen keine nachgewiesene Gefahr für die Bergrettung dar, zumal die verwendete Frequenz (2,4 GHz) auch von Mobiltelefonen genutzt wird, die weitgehend toleriert werden.
• Die europäischen Vorschriften, insbesondere die Verordnung 2019-947, regeln den Modellflug bereits streng und umfassend. Der lokale Erlass scheint diesen Vorschriften zu widersprechen, indem er versucht, den Luftraum zu regulieren, der in die ausschließliche Zuständigkeit des Staates und der Europäischen Union fällt.
Wir haben daher die Aussetzung oder zumindest die Anpassung dieses Erlasses an die bereits bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmen gefordert um das RC-Hangfliegen unter den bereits bestehenden Bedingungen zu ermöglichen, ohne dabei den Naturschutz aus den Augen zu verlieren.
Die DGAC hat der Präfektur ihre Rechtsansicht klar gemacht. Daraufhin hat die Präfektur am 24. Juli mit einem geänderten Erlass reagiert. Sie hat auch bestätigt, den Einspruch der Finesse+ erhalten zu haben. Der Inhalt i. w.: die Modellflugaktivitäten sind nicht mehr betroffen.
Auch wenn die rechtlichen Fragen, die sich aus dem geänderten Erlass ergeben, noch im Detail geprüft werden müssen, handelt es sich um eine willkommene Klarstellung, die es Modellfliegern ermöglicht, in den betroffenen Gebieten während der Sommermonate in Übereinstimmung mit den französischen Vorschriften weiterhin zu fliegen.
Die Reaktion der Präfektur wird selbstverständlich von uns begrüßt.

















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