Kategorie: News

Einsame Regelungen eines Präfekten

Frankreich und der Modellflug … wieder mal eine Posse.

Französischen Stellen sind mal wieder – zu Lasten von uns Modellflieger – aktiv geworden.
Seit einiger Zeit beobachten wir mit Sorge eine Tendenz, auf lokaler Ebene Regelungen gegen Drohnen und damit auch gegen den Modellflug zu erlassen.

Obwohl die ausschließliche Zuständigkeit für die Verwaltung des Luftraums bei der Zentralstaatsverwaltung (hier: der DGAC ~ LBA in D) liegt, erlassen Gemeinden oder Gebietskörperschaften immer wieder, leider manchmal aus berechtigten Gründen, Anti-Drohnen-Vorschriften. Da in den Administrationen keine Unterscheidung zwischen Drohnen und Modellflugzeugen gemacht wird, betrifft dies auch die Modellpiloten. Die klassischen Modellflugzeuge und historische Hangfluggebiete können so von heute auf morgen von Einschränkungen, bis hin zu Flugverboten betroffen sein. Auf das mit der fehlenden Unterscheidung verbundene unnötige Risiko haben Fachleute schon rechtzeitig hingewiesen. Auch auf die Notwendigkeit einer spezifischen Definition für Modellflugzeuge wurde aufmerksam gemacht und es wurden dafür Vorschläge unterbreitet. Allein, die „allwissende“ Verwaltung hat dies als irrelevant vom Tisch gefegt.

Die jüngste Regelung stammt aus dem Département Ariège (Pyrenäen). Der dortige Präfekt hat in seiner Nicht-Zuständigkeit eine Vorschrift erlassen, die den Modellflug in seinem Gebiet faktisch unmöglich macht. Der Präfekt ist in F. der verlängerte Arm der Zentralregierung und wird direkt vom Staatspräsident berufen. Angesichts der Größe der betroffenen Gebiete haben wir damit eine weitere Schwelle überschritten. Begründet wurden die Einschränkungen mit nicht nachvollziehbaren Argumenten. So soll der Modellflug Flora und Fauna massiv beeinträchtigen und die Umwelt schädigen. Von den Sendern gingen elektromagnetische Wellen aus, welche die Bergrettung beeinträchtigen würden u.a..
Wieder einmal eine Anti-Drohnen-Regelung, die sich direkt auf den Modellflug auswirkt.
Es ist daher angebracht, dieser Praxis, die einen Präzedenzfall schaffen könnte, Einhalt zu gebieten.

Unsere Partner von Finesse + und die FFAM haben daher beim Präfekten des Départements Ariège eine außergerichtliche Beschwerde gegen den Erlass vom 17. Juni 2025 eingereicht. Die Vorschrift soll Flüge von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen und Modellflugzeuge) in bestimmten Gebieten des Departements, die in einer Höhe von über 1000 m liegen, regeln (verbieten). Die IG-Hangflug und Finesse+ haben beide das Ziel, den Modellflug und besonders den Hangflug gegen staatliche Einschränkungen zu verteidigen. Wir haben diesen Erlass beanstandet, da er unserer Meinung nach unsere Ausübung, insbesondere in den Bergen, ohne konkrete Beweise für eine Gefahr oder negative Auswirkungen auf die Fauna, Flora oder Flugsicherheit ungerechtfertigt einschränkt.

Wir betonen, dass:

• Keine wissenschaftliche Studie belegt, dass der Modellflug der Tierwelt oder der Umwelt schadet.

• Die elektromagnetischen Störungen durch Funkfernsteuerungen stellen keine nachgewiesene Gefahr für die Bergrettung dar, zumal die verwendete Frequenz (2,4 GHz) auch von Mobiltelefonen genutzt wird, die weitgehend toleriert werden.

• Die europäischen Vorschriften, insbesondere die Verordnung 2019-947, regeln den Modellflug bereits streng und umfassend. Der lokale Erlass scheint diesen Vorschriften zu widersprechen, indem er versucht, den Luftraum zu regulieren, der in die ausschließliche Zuständigkeit des Staates und der Europäischen Union fällt.

Wir haben daher die Aussetzung oder zumindest die Anpassung dieses Erlasses an die bereits bestehenden nationalen und europäischen Rechtsrahmen gefordert um das RC-Hangfliegen unter den bereits bestehenden Bedingungen zu ermöglichen, ohne dabei den Naturschutz aus den Augen zu verlieren.

Die DGAC hat der Präfektur ihre Rechtsansicht klar gemacht. Daraufhin hat die Präfektur am 24. Juli mit einem geänderten Erlass reagiert. Sie hat auch bestätigt, den Einspruch der Finesse+ erhalten zu haben. Der Inhalt i. w.: die Modellflugaktivitäten sind nicht mehr betroffen.

Auch wenn die rechtlichen Fragen, die sich aus dem geänderten Erlass ergeben, noch im Detail geprüft werden müssen, handelt es sich um eine willkommene Klarstellung, die es Modellfliegern ermöglicht, in den betroffenen Gebieten während der Sommermonate in Übereinstimmung mit den französischen Vorschriften weiterhin zu fliegen.

Die Reaktion der Präfektur wird selbstverständlich von uns begrüßt.

Hauptversammlung / General Meeting 5.4.2025

Die Ergebnisse und eine kurze Zusammenfassung unseres Schritführers

https://ig-hangflug.eu/wp-content/uploads/2025/04/IG-Hangflug_Protokoll-2.-HV_20250405_final.pdf

Der neu gewählte Vorstand
Obmann: Gerd Holzner
Obmann Stellvertreter: Armin Obrecht
Kassier: Gerold Kerndler
Kassier Stellvertreter: Oliver Oldach
Schriftführer: Achim Dörfler
Schriftführer Stellvertreter: Christian Lang

Vogesen-Hangflug-Meeting mit Finesse+

Vom 7. bis 9. Juni ist, wie schon mal angekündigt, ein grenzübergreifendes Hangflugmeeting der IG-Hangflug mit unseren Freunden von der Finesse+ in den Vogesen geplant. Dabei ist der Petit Ballon unser fliegerisches Ziel. Gedacht als zwangloses Meeting mit viel Zeit, sich auszutauschen, gemeinsam fliegen – und die französisch-elsässische Küche genießen.
Um Unterkünfte müssen sich die Teilnehmer selbst kümmern.
Ein “Basislager” wird dabei der Campingplatz “Les AMIS de la NATURE”, 4 rue du Château, 68140 LUTTENBACH im Munstertal sein.
tél. 03.89.77.38.60, www.an-camping.fr
Aber auch diverse “Auberge” bieten preiswerte Übernachtungsmöglichkeiten an, die allerdings sehr begehrt und oft schon ausgebucht sind.
Wer daran teilnehmen möchte, weiß sicher, welche Voraussetzungen für das Fliegen in Frankreich zu erfüllen sind. (siehe obige Posts)
Interessenten melden sich bitte bei mir: mail@ig-hangflug.eu

Le Petit Ballon – Vallée de Munster – Visit Alsace

Finesse +

… bietet auch 2024 eine Mitgliedschaft für Nichtfranzosen an, um als Gastpiloten in Frankreich mit den maximalen Freiheiten fliegen zu dürfen.

Ein kurzes Info über die neuesten Entwicklungen und das Angebot der Finesse + findet ihr hier:
https://www.finesseplus.org/2024/01/21/les-inscriptions-2024-sont-ouvertes/

Eine Anmeldung als Mitglied wird hier angeboten:
https://www.finesseplus.org/produit/adhesion-finesse-et-euro-membre/
Dabei sind folgende Bedingungen zu erfüllen:
Alpha Tango-Trainingszertifikat https://alphatango.aviation-civile.gouv.fr/login.jsp
Das Ausbildungszertifikat „Flugmodellbau“ der DGAC muss an Finesse + (association@finesseplus.org) geschickt werden.
UAS-Betreibernummer (Alpha Tango)
Europäische Nummer „Offene“ Kategorie

Säumige Zahler wurden von unserem Kassier aus der Liste der Mitglieder gelöscht.

Leider gibt es einige Mitglieder, die selbst nach der dritten Erinnerung an die ausstehenden Zahlung des Mitgliedbeitrags diesen nicht überwiesen haben. Das ist sehr schade! Wir haben den Mitgliedsbeitrag bewusst sehr niedrig gehalten, so dass es sich eigentlich jeder leisten kann. Aber es ist auch so, dass wir als Verein für jeden Cent dankbar sind, können wir doch so unsere Ziele verfolgen. By the way, Solidarität ist nicht nur ein Wort.
In der Online-Liste sind momentan noch alle bis Ende Januar gelistet. Es gibt also noch eine Chance für euch, wenn ihr mal eure E-Mails durchforstet nach den Mails unseres Kassiers und die Überweisung noch tätigt. Zum 1. Februar wird dann die Online-Liste aktualisiert.
Danach gehen die Rechnungen für den Beitrag 2024 raus …

Beste Grüße und ein bruchfreies neues Jahr!
Gerd Holzner

Einladung zum ZOOM-Meeting: Hauptversammlung IG-Hangflug.eu

Liebe Mitglieder, Freunde und Unterstützer!

IG-Hangflug.eu lädt dich zu einem geplanten Zoom-Meeting ein.  

Thema: Hauptversammlung / General Meeting – IG-Hangflug.eu
Tag/Uhrzeit: 25. März 2023 15:00

Zoom-Meeting beitreten
https://zoom.us/j/94910068123?pwd=elQxNHM2WHA0dVh0YmRrOCtYMXVodz09

Meeting-ID: 949 1006 8123
Kenncode: 500177

!Wenn wir über diverse Punkte abstimmen, sollten das bitte NUR die bei der IG eingeschriebenen Vollmitglieder tun!
Und wichtig: Beim zuhören bitte immer das Mikro stumm schalten.

Neues zum Thema “Fliegen in Frankreich”

Die Regeln für das (Modell-)Fliegen seit dem 1. Januar 2023 in Frankreich

Bitte beachte, dieser Beitrag stellt einen augenblicklichen Stand dar (Anfang Januar 2023). Entsprechend den gesetzlichen Entwicklungen können Aktualisierungen erfolgen. Wir empfehlen dringend, sich jeweils aktuell zu halten.

Eine Haftung kann nicht übernommen werden.

I. Grundsätzliches gilt hier für Platz und Hang:

  1. Modelle ab 800 gr. unterliegen diesen Pflichten
  1. Zusätzlich muss man dem Verband FFAM (https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/les-localisations-d-aeromodelisme.html und einem dort angeschlossenen Verein angehören und bei diesem eine „Licence“ oder ein „Passport“ erwerben. Insbesondere dann, wenn man ohne „Balise“ auf den frei gegebenen Plätzen / Hängen fliegen möchte. Daneben gibt es auch den Verband Finesse+, der auch diese Leistungen anbieten kann (https://www.finesseplus.org/contact) und hier https://www.finesseplus.org/produit/adhesion-finesse-et-euromembre, und zwar für alle ausländischen Modellpiloten unabhängig von deren Verbandsmitgliedschaft. Dies demnächst auch auf Deutsch.
    Hier ist die Karte mit der Übersicht über die AIP Plätze: https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/leslocalisations-d-aeromodelisme.html. Diese Karte wird regelmäßig aktualisiert (aktuell: 08.03.23).
  1. Die Pflicht zum Besitz einer von der FFAM oder DGAC ausgestellten Bescheinigung über die Ausbildung zum Fernsteuerpiloten, der „Formation des Télépilotes d’Aéronefs Civils Circulant sans Personne à Bord Utilisés à des Fins de Loisir“. Abzulegen und zu erhalten (kostenlos und fünf Jahre gültig) unter https://alphatango.aviation-civile.gouv.fr/login.jsp (wird leider nur in französischer oder englischer Sprache angeboten).

Das deutsche Äquivalent, der Kenntnisnachweis, wird in Frankreich nicht anerkannt.

  1. Der Modellpilot muss sich bei Alpha Tango registrieren. Grundsätzlich muss er über 14 Jahre alt sein. Personen unter 14 Jahren dürfen im Rahmen von Modellflugvereinen an einem angemeldeten Platz fliegen, wenn sie von einer Person über 16 Jahren begleitet werden.
  1. Auch das Modell muss vorher auf der Website “Alpha Tango” der DGAC (s.o.) registriert werden. Es braucht folglich eine separate Kennzeichnung (UAS-FR-xxxx…xxx, also zusätzlich zu der DEUx…..). Diese ist grundsätzliche außen anzubringen (keine Formvorschriften) und muss aus 30 cm Entfernung lesbar sein. Es muss ein Nachweis (Auszug aus dem Anmelderegister; Papier, als Datei beim Betrieb des Models mitgeführt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgezeigt werden).
  1. In dem Modell muss zudem eine elektronische Signaleinheit, eine „Balise“ oder „Baken“ (~Transponder) funktionsfähig vorhanden sein, wenn das Modell außerhalb der befreiten Plätze / Hänge betrieben wird. Dies ist unter Alphatango mit dem Modell zu verknüpfen. Sie wird aktuell bei verschiedenen französischen Händlern (z.B.: https://www.flashrc.com/dronavia/36464-balise_signalement_drones_avion_planeur_…_beacon_am_dronavia.html für derzeit etwa 40 EUR angeboten; Ausnahme: s.u.).
  1. Es ist möglich, überall zu fliegen, wenn das Gebiet zugelassen ist. (https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-uas-categorie-ouverte-et-aeromodelisme ) Es ist aber auch möglich, in den roten Geoportal-Zonen zu fliegen, wenn sich in dieser ein Platz / Hang befindet. Hier ist aber unbedingt auf die örtlichen Genehmigungen zu achten. Es kann sein, dass der Ort nur zu bestimmten Zeiten (z.B. Militärübungen) gesperrt ist.
  1. Es muss sichergestellt werden, dass Flugbetrieb mindestens 150 m von Wohnhäusern entfernt betrieben wird.
  1. Der Flug von Modellflugzeugen mit einem Gewicht von über 900 g in militärischen Manöver- und Übungsgebieten (Voltac-Raum s.u.) ist nach vorheriger Benachrichtigung durch den Piloten über sein Alphatango-Konto möglich (AlphaTango => Meine Aktivität Betreiber => Flugbenachrichtigungen).
  1. Flughöhen. Diese hängen von der jeweiligen Situation ab.

a. Bei einem angemeldeten Platz / Hang hängt die maximale Flughöhe von der Genehmigung des
Platzes ab. Das ist jeweils vor Aufnahme des Flugbetriebs zu klären.
b. Bis zu 150 m über Grund außerhalb der angemeldeten Standorte, wenn das Modell mit Telemetrie
ausgestattet ist, die es ermöglicht, die Höhe zu ermitteln, und wenn eine von einem Verband
ausgestellte Schulung absolviert wurde (Online-Schulung auf der Website des Insep für
Segelflugzeuge in großen Höhen);
c. Bis zu 120 m über dem Piloten für den Hangflug mit Segelflugmodellen unter 10 kg Gewicht

II. Ausnahme zur „Baken“- bzw. „Balise“ Tranponder-Pflicht

Die Ausnahme ist von zwei Bedingungen abhängig: (Art. R. 20-29-5 des Code des postes et des communications électroniques):

1. muss man an einem Platz / Hang fliegen, der für die Befreiung zugelassen ist (sog. AIP-Plätze s. h.: https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-uas-categorie-ouverte-et-aeromodelisme und https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/les-localisations-d-aeromodelisme.html; blaues F= befreit; rotes F=Balisen-Pflicht) oder https://www.finesseplus.org/rc-slopes/

2. man muss Mitglied eines Vereins sein, der dem auf nationaler Ebene anerkannten Verband für Modellflug (FFAM) oder einem vom Sportminister zugelassenen Multisportverband, der auch Modellflug umfasst, angehört.

Das bedeutet, dass selbst auf einem freigestellten Gelände Personen, die nicht Mitglied in einem dem Verband angeschlossenen Verein Mitglied sind, in ihren Modellen einen „Baken“ / eine „Balise“ mitführen müssen.

III. Fliegen in der Open category

Seit dem 1. Januar 2023 kann die Ausübung des Modellflugs im Rahmen von Modellflugvereinen, die eine Betriebsgenehmigung im Rahmen von Artikel 16 der EU-Verordnung erhalten haben, weiterhin nach nationalen Vorschriften erfolgen https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R0947#d1e339-45-1.

Wer außerhalb eines Vereins Modellflug ausübt, muss sich an die europäischen Vorschriften halten.

  1. Fliegen ist mit dem EASA-Zertifikat („Kompetenznachweis“) in der Kategorie “Open A1/A3” erlaubt
  2. Es muss eine (Modell-)Haftpflichtversicherung, die auch die Risiken in Frankreich abdeckt. Wie z. B. die des DMFV oder des DAeC vorhanden sein.
  3. Das Abfluggewicht darf 10 KG nicht überschreiten und die Flughöhe ist auf 120m über dem Piloten begrenzt.
  4. Anmeldung bei AlphaTango (jeder Pilot)
  5. Registrierung von jedem Modell über 800 gr. bei AlphaTango und Anbringung der zugeteilten Nummer zusätzlich am Modell (also zwei Nummern)
  6. Die französischen Behörden bestehen bei Ausländern auch beim Fliegen in der „Open category“ auf das Mitführen einer „Balise“ / eines Transponders. Das ergibt sich auch schon aus dem Umkehrschluss aus Il. letzter Absatz.

Kommentar: die nur den Ausländern auferlegte Pflicht stellt nach europäischen (und auch französischen!) Rechtsgrundsätzen eine Diskriminierung, eine Ungleichbehandlung bei gleichen Rechtsgütern dar und wäre somit ein eklatanter Verstoß gegen EU-Normen und auch dem französischen Verfassungsrecht. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür.

In der Vergangenheit hat sich ein neuer Dachverband zu etablieren versucht. Dies hätte zu der ein oder anderen Erleichterung führen können (z.B. die doppelte Mitgliedschaft FFAM / Verein.). Leider kann aufgrund von Druck seitens des historischen Verbandes Finesse + diese Aufgaben derzeit nicht mehr, wie ursprünglich gedacht, wahrnehmen. Nach dortigen Angaben arbeitet man an Lösungen.

Nochmals die derzeitigen Regeln für die „open category“ für Frankreich kurz zusammengefasst:

  1. Kompetenznachweis (A1/A3)
  2. Kennzeichen am Modell
  3. Versicherung
  4. Anmeldung bei AlphaTango (jeder Pilot)
  5. Registrierung von jedem Modell über 800 gr bei AlphaTango und Anbringung der zugeteilten Nummer zusätzlich am Modell (also zwei Nummern)
  6. Max. 10 KG und max. 120 Meter über Pilot
  7. Transponderpflicht

Für das Fliegen sowohl unter Vereins- als auch den „open category“ Bedingungen sind zudem immer die Flugzonen und mögliche Verbote zu beachten (s. nachfolgende Internetadresse)!

https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-uas-categorie-ouverte-et-aeromodelisme

Angaben erfolgen ohne Obligo

Der Sitzungssaal ist reserviert.

Der Sitzungssaal im Kulturhaus Fiss ist reserviert.

Am 25.3.2023 ab 15:00 starten wir ein spannendes Projekt.

Und wer das Sinnvolle mit dem Schönen verbinden möchte, bringt seine Ski mit 😉 und nutzt den Sonntag sportlich!

Übrigens hat sich Helmut Kröll von der Tannenalm bereits zur Sitzung angemeldet: https://www.facebook.com/Tannenalm/posts/879450936714934

Meldet euch bitte hier an: registrierung@ig-hangflug.eu

Unterkünfte: https://www.serfaus-fiss-ladis.at/de/Unterkuenfte