Monat: April 2021

IG-Hangflug.eu auf dem Weg zur Vollmitgliedschaft in der EMFU

Die IG-Hangflug.eu ist vom Generalsekretär der EMFU zur Vollmitgliedschaft eingeladen worden. Eine Zusage halten wir für sinnvoll, allerdings nicht ohne euren Rückhalt bei der Entscheidung! Wir wünschen uns natürlich eure Zustimmung, aber auch bitte eure ehrliche Meinung. Eine Zusage bedeutet auch einen finanziellen Einsatz, den die IG stemmen muss, abhängig von der eingetragenen Mitgliederzahl.
Dazu ist nun vorab schon ein Formular zum Fundraising/Crowdfunding (oder Sponsoring) eingerichtet worden.

IG-Hangflug.eu has been invited by the Secretary General of EMFU to become a full member. We think it makes sense to accept, but not without your support in the decision! Of course we would like to have your approval, but please also your honest opinion. A confirmation also means a financial engagement, which the IG has to shoulder, depending on the number of registered members.
For this purpose, a fundraising/crowdfunding (or sponsoring) form has been set up in advance.


Alternativ könnt ihr auch per PayPal spenden an
Alternatively, you can donate via PayPal to

mail@ig-hangflug.eu

Why was IG-Hangflug.eu founded?

My name is Gerd Holzner.

I think most of you know me as the organiser of the slope flying event “Flying Circus” in Fiss/Tyrol, which has been taking place since 1996.

With the start of the event, a dynamic, which could not have been foreseen at the time developed, because many regions were animated by the event to promote even this previously unknown target group: RC-pilots, especially slope flyers. After a few years, according to official statistics, 11,000 overnight visits of RC-pilots were already counted in Fiss during the flying season. This figure has long been exceeded today. This is just to illustrate the importance of this model aviation sector for the tourism industry!

When the last amendment of the aviation regulations in Austria went through the forums, it became clear to me what we are facing. The fight in Germany against the 100m limit has also raised a lot of dust!
The drone regulation and its effects on model flying kept us on our toes for at least a year with campaigns and direct approaches to politicians.

In Austria, I regularly pointed out to the TVB in Fiss that they were on very thin ice from a legal point of view, because 150m above ground on the slope as a requirement for model flying tourists was quite unrealistic! For the Flying Circus event, I was then authorised to represent the TVB, in order to at least put the event on a legally secure basis with Austro Control. Since then, the procedure of “applying to exceed the flight altitude on a daily basis” has been repeated every year – at a cost of almost 600 €!

In the circle of my team, there were sometimes heated discussions about how to secure the airfield on the Schönjöchl in terms of aviation law outside of the event. A foundation of an association was discussed, but nobody in Fiss wanted to join in. In the end, I found numerous IGs in a list of model airfields on the ACG site as responsible for the airfields. By founding the IG-FA-Schönjöchl, with the help of the ÖAEC (Dr. Schober), I succeeded in getting the airfield included in the list! A first step, after all …

But now we are all facing completely new challenges again!

A small committed group of model pilots, some of them from the FC team, followed my idea of IG-Hangflug, when it was already foreseeable last year, that the new EU-DVO would firstly become a monster of paragraphs and secondly that many would fall over their own feet when implementing it, to put it bluntly.
The restrictions on slope pilots, who in Austria particular are only allowed to fly within the Open Category, were ultimately the trigger for the founding of IG-Hangflug.eu!
Intended as a gathering place for all slope RC-pilots in Europe.

Well, what do we want, what is the intention?
To wake up, mobilise and build networks.
To put pressure on decision-makers to deal with the issue appropriately.
And to bring people together to find constructive and practicable solutions, and to contribute ideas that will help us all.
After all, the goal of all of us is to achieve the uniformest possible standardised rules for model flying outside of approved airfields. In addition, practicable guest flight rules are very important.
In any case, a two- or multi-class rule is neither expedient nor acceptable!
Now we will soon have about 400 registered members from many European countries and about 2500 signatures of the petition.
It is interesting for the ÖAEC that many Austrian pilots, especially competition pilots, do not dare to take a public stand through their membership, but do sign the petition! What are they afraid of?
I would also like to mention that numerous clubs, two associations from France and Italy and companies – i.e. manufacturers and gastronomy businesses – support us ideally, as you can see on the supporters’ page on www.ig-hangflug.eu.
In any case, this attracts more attention to us than if ONLY we model pilots make our displeasure known, the model pilots with their toys, who are still not accepted seriously by many decision-makers.

Warum wurde die IG-Hangflug gegründet?

Mein Name ist Gerd Holzner. english

Ich denke den meisten von euch bin ich bekannt als Organisator des seit 1996 stattfindenden Hangflugevents “Flying Circus” in Fiss/Tirol. Mit Start des Events hat sich eine damals nicht vorhersehbare Dynamik entwickelt, denn viele Regionen wurden durch den Event animiert, selbst diese bisher unbekannte Zielgruppe zu bewerben: Modellflieger, speziell Hangflieger. Nach wenigen Jahren wurden einer offiziellen Statistik zufolge in Fiss bereits 11.000 Übernachtungen in der Flugsaison gezählt.
Diese Zahl wird heute längst übertroffen. Das nur zur Bedeutung dieser Modellflugsparte für die Tourismusbranche!
Als die letzte Novellierung der Luftfahrtverordnung in Österreich durch die Foren ging, wurde mir klar, was da auf uns zu kommt. Der Kampf in Deutschland gegen den 100m-Deckel hat ja auch viel Staub aufgewirbelt! Die Drohnenverordnung und ihre Auswirkungen auf den Modellflug haben uns mindestens ein Jahr lang auf Trab gehalten mit Aktionen und Direktansprache von Politikern.
In Österreich habe ich den TVB in Fiss regelmäßig darauf hingewiesen, dass sie sich übers Jahr da rechtlich auf ziemlich dünnem Eis bewegen, denn 150m über Grund am Hang als Vorgabe für die Modellflugurlauber war ja ziemlich realitätsfern! Für den Flying Circus Event wurde mir daraufhin die Vertretungsberechtigung des TVB erteilt, um mit der Austro Control wenigstens den Event auf rechtlich sichere Füße zu stellen.
Das Prozedere “Ansuchen zur tageweisen Flughöhenüberschreitung” wiederholt sich seitdem jedes Jahr – zu entsprechenden Kosten von knapp 600 €!
Im Kreise meines Teams wurde teils heftig diskutiert, wie man den Platz auf dem Schönjöchl auch außerhalb des Events luftfahrtrechtlich absichern könnte.
Eine Vereinsgründung wurde diskutiert, allein in Fiss wollte da keiner mitmachen. Letztendlich fand ich in der Liste der Modellflugplätze auf der ACG-Seite zahlreiche IGs als Platzverantwortliche. Durch die Gründung der IG-FA-Schönjöchl ist es mir dann mit Hilfe des ÖAEC (Dr. Schober) gelungen, dass der Platz in die Liste aufgenommen wurde! Immerhin ein erster Schritt …

Jetzt stehen wir alle aber wieder vor ganz neuen Herausforderungen!

Eine kleine engagierte Gruppe von Modellpiloten, einige davon aus dem FC-Team, hat sich meiner Idee der IG-Hangflug angeschlossen, als schon letztes Jahr abzusehen war, dass die neue EU-DVO erstens ein Paragraphenmonster wird und zweitens bei der Umsetzung viele über ihre eigenen Füße fallen, mal salopp gesagt. Die Einschränkungen für die Hangflieger, die insbesondere in Österreich lediglich innerhalb der Open Category fliegen dürfen, waren letztendlich die Auslöser zur Gründung der IG-Hangflug.eu! Gedacht als Sammelbecken aller Hangflieger in Europa.

Nun, was wollen wir, was ist die Intention?

Aufwecken, Mobilisieren und Netzwerke bilden.
Druck erzeugen auf Entscheider, sich dem Thema angemessen anzunehmen.
Und Zusammenführen, um konstruktiv praktikable Lösungen zu finden, und dabei Ideen einzubringen, die uns allen helfen. Unser aller Ziel ist ja, möglichst einheitliche standardisierte Regeln für den Modellflug außerhalb zugelassener Plätze zu erwirken. Zudem ganz wichtig sind praktikable Gastflugregeln.
Eine Zwei- oder Mehrklassen-Regel ist jedenfalls weder zielführend noch akzeptabel!
Jetzt haben wir bald 400 eingeschriebene Mitglieder aus vielen Ländern Europas und rund 2500 Unterschriften der Petition.Interessant für den ÖAEC ist dabei, dass sich viele österreichische Piloten, besonders Wettbewerbspiloten nicht trauen, durch die Mitgliedschaft öffentlich Stellung zu nehmen, aber die Petition sehr wohl unterschreiben! Wovor haben die wohl Angst?

Ergänzend möchte ich noch sagen, dass uns auch zahlreiche Vereine, zwei Verbände aus Frankreich und Italien und Firmen – also Hersteller und Gastrobetriebe – ideell unterstützen, wie man auf der Supporter-Seite auf www.ig-hangflug.eu sehen kann.
Das schafft uns jedenfalls mehr Aufmerksamkeit, als wenn NUR wir Modellflieger unseren Unmut kundtun, die Modellflieger mit ihren Spielzeugen, die von vielen Entscheidern immer noch nicht ernst genommen werden.

Spitzentreffen mit der IG-Hangflug

Spitzenvertreter der europäischen Modellfliegervereinigung trafen sich mit der IG-Hangflug

Thema: Zukunft des Modellsports mit dem Fokus auf den Hangflug

Auf Einladung der EMFU fand am Montag, dem 12.4.2021 eine Videokonferenz mit Vertretern der EMFU, des DAeC, des ÖAEC, des SMV und der IG-Hangflug.eu statt. Auf der Agenda stand der offene Meinungsaustausch über die Situation des Hangflugs in Europa, sowie die Zukunftsaussichten und Möglichkeiten im Rahmen der neuen EU-Regeln. Diskutiert wurden auch die von der IG-Hangflug propagierten Erwartungen an die Interessenvertretung in den Ländern. Erklärtes Ziel war es dabei, eine mögliche Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung bei der Gestaltung der flugsportlichen Zukunft zu konkretisieren.

Es wurden von der EMFU die verschiedenen Optionen der EU-Regularien vorgestellt und der Istzustand in Deutschland, Österreich und der Schweiz diskutiert. Die Notwendigkeit, sich mehr denn je länderübergreifend auszutauschen und abzustimmen, wurde von allen Teilnehmern ebenso bestätigt und der Wille dazu erklärt. Die Problematik „Modellflugurlaub in Österreich“ war eines der Haupthemen, da die österreichische Luftfahrtbehörde Austro Control einen Flugbetrieb nach DVO §16 außerhalb genehmigter Modellflugplätze, insbesondere den freien Hängen, nicht zulassen will.
Ob sich daran noch etwas ändern lässt, ist ungewiss.
Die IG-Hangflug bietet den Dialog an und versteht sich als Schnittstelle zwischen der Basis, den betroffenen Gebieten und den Verbänden. Der Austausch soll auf jeden Fall fortgesetzt werden. In der Zwischenzeit bietet die IG-Hangflug an, erstens eine Tabelle zuerst aller österreichischen Hangflugregionen mit lokalen Ansprechpartnern zu erstellen, und zweitens den Dialog zwischen diesen und dem ÖAEC in Gang zu setzen, um auf diesem Wege Lösungsmöglichkeiten zu finden.

Aufruf an Hangflieger und Vereine in anderen europäischen Ländern

An unsere Freunde z.B. aus Italien und Spanien geht der Aufruf, uns bitte über die derzeitige Rechtslage die neuen EU-Regularien betreffend zu informieren. Wir, die www.IG-Hangflug.eu, möchten gerne die verschiedenen Rechtslagen in den EU-Ländern erfassen und diese für unsere Mitglieder, Mitstreiter und natürlich alle RC-Piloten veröffentlichen. Es ist insofern wichtig, was Gastflugregeln angeht, die Gewichtslimits und maximalen Flughöhen – und besonders im gemeinsamen Streben nach optimalen nationalen Regeln, die niemanden ausgrenzen. Schaut nach Frankreich … nur ein Beispiel, das nicht Schule machen darf!
Infos bitte an mail@ig-hangflug.eu

To our friends from Italy and Spain, please inform us about the current legal situation regarding the new EU regulations. We, www.IG-Hangflug.eu, would like to record the various legal situations in the EU countries and publish them for our members, fellow campaigners and of course all RC pilots. It is important in so far as guest flight rules, weight limits and maximum flight altitudes are affected – and especially in the common aim for optimal national rules that do not exclude anyone.
Look at France … just one example that must not be allowed to set a precedent!
Info please sent it to mail@ig-hangflug.eu

Regeln zum Modellflug in Frankreich

(Stand: 01.04.2021 o.O.)

In Abstimmung mit der FFAM*), der UFOLEP**) und Finesse+***) werden folgende Regeln für den Modellflug für Modellpiloten in Frankreich dargestellt. Die neuen ab 01.01.2021 geltenden EU-Verordnungen werden dabei in Frankreich anders interpretiert als z. B. in Deutschland. Deshalb gibt es signifikante Abweichungen, die der Modellpilot zu beachten hat, um nicht in die Gefahr erheblicher Strafen (von Bußgelder über die Beschlagnahme bis zu Gefängnis) zu kommen.

  1. Die EU-Verordnungen und die sich daraus ergebenden rechtlichen Regelungen zum Betrieb eines Flugmodells in Frankreich

Ungeachtet der neuen Europäischen Verordnungen (UE) 2019/945 und 947 sind in Frankreich die Regeln anders zu beachten.

Der unter Alpha Tango abzulegende Kenntnisnachweis ist weiter erforderlich, wenn man außerhalb der „Open Category“ im nationalen Rahmen fliegen möchte. Der Kenntnisnachweis wird demnächst angepasst. Er wird dann 40 Fragen an Stelle von bisher 20 haben und dann wohl Kompetenznachweis heißen. Aber er wird auch eine Erleichterung hinsichtlich der Antworten bringen. So müssen nur noch 75% an Stelle von bislang 100% der Fragen richtig beantwortet werden.

Auch für die Registrierung und das Anbringen der AUS-FR-xxx-Nummer gilt das Gleiche.
Wer nicht in der „Open Category“ fliegen möchte, muss diese, wie bisher auch lt. DGAC haben und anbringen. Wer über eine solche Nummer verfügt braucht stattdessen die EU-Kennzeichnung nicht anbringen. Hier wird aber an einer Konvergenz gearbeitet.

  1. Transponderproblemantik

a) Grundsatz zum Einsatz des Transponders

Ausländische Modellpiloten benötigen grundsätzlich und auf allen Plätzen diesen Transponder (genannt: Balise de signalement électronique – Hersteller: BALIZ Naveol):

Folgende technische Daten dazu:

  • Versorgungsspannung 4.8V bis 8.4V (2S Li-Po / Li-Fe / Li-Ion).
  • Stromverbrauch im Betrieb: 90mA
  • Arbeitsfrequenz: 2.437 Ghz (Kanal 6 Wifi).
  • Sendeleistung: 19.5 dBm. (Reichweite > 3 Km)
  • Antenne auf der Platine integriert
  • Abmessungen mit 3 PINs: 44.3mm x 19.9mm x 10.7mm.
  • Gewicht: 9g.

Weitere Angaben unter: http://www.naveol.com/DS_NAVEOL_BALIZ_RevD.pdf

Ursprünglich war für dieses Teil einmal ein Preis von EUR 5 im Gespräch. Ganz schnell wurde dieser dann vom früheren Präsidenten der FFAM auf EUR 10 angehoben. Mittlerweile steht er z.B. für EUR 45 hier im Programm: https://www.weymuller.fr/index.php?modcontent=6&op=rech&motscles=balise

Zum Zeitpunkt der Fertigung dieses Berichts wer er aber weder lieferbar noch ist eine Lieferfrist bekannt.

Dabei ist auf folgendes hinzuweisen. Jedes Modell benötigt grundsätzlich seinen eigenen Transponder. Einen Austausch innerhalb von Modellen ist nur im Rahmen der von AlphaTango (https://alphatango.aviation-civile.gouv.fr) festgelegten Gewichtsklassen erlaubt. Diese sind:

800 g – 2000 g
2000g – 4000 g
4000g – 25 kg
25kg – 150 kg
> 25 kg

Als Beispiel:
Es werden zwei Modelle a) und b) mit einem Gewicht von 2.300 gr und 3.900gr geflogen. Innerhalb dieser Grenze: hier 2.000gr -4000gr kann dann der Transponder von Modell a) in Modell b) und zurück gewechselt werden.

b) Ausnahme von der Transponderpflicht

Um davon ausgenommen zu werden, bedarf es zweier erfüllter Bedingungen
– sie müssen Mitglieder der FFAM oder UFOLEP sein und
– auf einem AIP-Platz fliegen (hier sind aber 36 Plätze wiederum mit der
Transponderauflage belastet).

(https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/les-localisations-d- aeromodelisme.html).

Dies setzt folglich eine Mitgliedschaft in der FFAM voraus. Hierfür wird ein Beitrag von 44,- EURO/Jahr fällig. Darin ist auch die für Frankreich vorgeschriebene auf jeden Fall gültige Haftpflichtversicherung enthalten (weitere Details hier: https://www.ffam.asso.fr). Man darf dann bis zu 150 mal an einen Hang/Platz (wer immer das auch kontrollieren und zählen will). Der Verdacht besteht, dass dies eine verdeckte Maßnahme der FFAM ist, die teils gravierenden Mitgliedsrückgänge aufzufangen. Unabhängig davon kann man damit auch mit der jeweiligen Zustimmung des Vereins problemlos auf deren Plätzen fliegen.

Eine weitere Möglichkeit ist noch in der Überlegung. Ein sogenannter „passport touristique“. Er soll einmalig im Jahr erwerbbar und eine Laufzeit für 30 (Kalender-)Tage haben und ist nicht erneuerbar. Auch hier ist schon länger eine Modifikation in der Überlegung. Aber weitere Details sind dazu noch nicht bekannt.

c) Einige Fragen dazu:

  1. Wer kontrolliert die Daten aus dem System? Werden diese (automatisch) an die DGAC gesandt oder liegt da irgendwo ein Polizist mit einem Empfänger im Gebüsch?

Antwort:
Im Moment wird das noch nicht kontrolliert. Das Innenministerium hat bislang lediglich für die sensiblen Bereich um die Flughäfen, Gefängnisse und Atomanlagen stationäre Geräte aufgestellt. Des Weiteren kann die Kontrolle der Transponder nur durch die „Gendarmerie des transports aériens (BGTA)“ Luftfahrtpolizei erfolgen. Nur deren Beamte verfügen über diese Zuständigkeit. Das bedeutet auch, dass der „einfache“ Polizist für eine Überprüfung rechtlich gar nicht zuständig ist. Üblicherweise, und dies ist und kann keine Empfehlung zu einem Rechtsbruch sein, ist die BGTA personell schwach aufgestellt. Aber Anwendungen im Bereich „free access” sind und werden weiter entwickelt, um über Mobiltelefone zu funktionieren und Daten zu senden. Damit kann dann jeder Polizist überprüfen, ob der Transponder sendet. Diese Erkenntnis kann dann rechtlich gegen den Modellpiloten verwandt werden.

  1. Wie steht es mit der Betriebssicherheit des Modellempfängers durch Interferenzen beim Einsatz des Transponders, der ja auch auf 2,4 GHz arbeitet?

Hier gibt es keine Sicherheit. Von dem Verband finesse+ wurde bereits im August 2019 auf mögliche Störungen hingewiesen. (http://www.finesseplus.org/2019/08/01/signalement-electronique-si-nous-parlions-enfin-technique).

Diese wurden jedoch nach Tests durch die FFAM, der diese Transponderpflicht zu verdanken ist, als gegenstandslos zurückgewiesen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass es unter bestimmten Voraussetzungen beim Einsatz bei Jeti-Anlagen schon zu Störungen gekommen ist. Weiter ist auch auf den Stromverbrauch des Systems hinzuweisen. Bei kleineren Modellen mit Akkus geringer Kapazitäten kann es durchaus zu Problemen kommen. Es wird deshalb empfohlen, für den Transponder eine eigene Versorgung vorzusehen.

  1. Was ist bei Modellen, die aus CfK und anderen absorbierenden Materialien hergestellt sind zu beachten?

Hier muss die Antenne des Transponders nach außen verlegt werden. Der Pilot ist verantwortlich für die Funktionsfähigkeit seines Systems. Sollte das zwar eingebaut, aber nicht funktionsbereit sein, kann dies ein Bußgeld nach sich ziehen.

Fazit: Bis zu einer letztendlich gerichtlichen Klärung ist es empfehlenswert, Mitglied der FFAM zu werden, um ohne Transponder an den jeweiligen AIP-Plätzen fliegen zu dürfen. Zumal man auch eine gültige Haftpflichtversicherung damit erwirbt. Jeder FFAM-Verein ist aufgefordert einem Interessenten diese Mitgliedschaft, ohne weitere Ausgaben zu verschaffen.

Wer diesen Weg nicht gehen möchte, dem bleibt nur die Möglichkeit, den Transponder zu kaufen, wenn er denn verfügbar ist.

Derzeit gelten auch in Frankreich, Corona bedingt, weitreichende aber befristete Ausnahmen.

**) (L’Union Française des Oeuvres Laïques d’Education Physique – in etwa: ein Anhängsel des franz. Sportministeriums und nationalem Olympischen Komitees)

***) (eine Organisation, die sich der Wahrung des ferngesteuerten Modellflugs in der Ebene, an der Küste und im Gebirge verschrieben hat)

****) (Direction générale de l´aviation civile; deutsch: Zivilluftfahrtbehörde)

Immer aktuelle Änderungen im RC-Network unter https://www.rc-network.de/threads/gesetzgebung-für-modellflug-in-frankreich.691570/

Armin Obrecht