Die Regeln für das (Modell-)Fliegen seit dem 1. Januar 2023 in Frankreich
Bitte beachte, dieser Beitrag stellt einen augenblicklichen Stand dar (Anfang Januar 2023). Entsprechend den gesetzlichen Entwicklungen können Aktualisierungen erfolgen. Wir empfehlen dringend, sich jeweils aktuell zu halten.
Eine Haftung kann nicht übernommen werden.
I. Grundsätzliches gilt hier für Platz und Hang:
- Modelle ab 800 gr. unterliegen diesen Pflichten
- Zusätzlich muss man dem Verband FFAM (https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/les-localisations-d-aeromodelisme.html und einem dort angeschlossenen Verein angehören und bei diesem eine „Licence“ oder ein „Passport“ erwerben. Insbesondere dann, wenn man ohne „Balise“ auf den frei gegebenen Plätzen / Hängen fliegen möchte. Daneben gibt es auch den Verband Finesse+, der auch diese Leistungen anbieten kann (https://www.finesseplus.org/contact) und hier https://www.finesseplus.org/produit/adhesion-finesse-et-euromembre, und zwar für alle ausländischen Modellpiloten unabhängig von deren Verbandsmitgliedschaft. Dies demnächst auch auf Deutsch.
Hier ist die Karte mit der Übersicht über die AIP Plätze: https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/leslocalisations-d-aeromodelisme.html. Diese Karte wird regelmäßig aktualisiert (aktuell: 08.03.23).
- Die Pflicht zum Besitz einer von der FFAM oder DGAC ausgestellten Bescheinigung über die Ausbildung zum Fernsteuerpiloten, der „Formation des Télépilotes d’Aéronefs Civils Circulant sans Personne à Bord Utilisés à des Fins de Loisir“. Abzulegen und zu erhalten (kostenlos und fünf Jahre gültig) unter https://alphatango.aviation-civile.gouv.fr/login.jsp (wird leider nur in französischer oder englischer Sprache angeboten).
Das deutsche Äquivalent, der Kenntnisnachweis, wird in Frankreich nicht anerkannt.
- Der Modellpilot muss sich bei Alpha Tango registrieren. Grundsätzlich muss er über 14 Jahre alt sein. Personen unter 14 Jahren dürfen im Rahmen von Modellflugvereinen an einem angemeldeten Platz fliegen, wenn sie von einer Person über 16 Jahren begleitet werden.
- Auch das Modell muss vorher auf der Website “Alpha Tango” der DGAC (s.o.) registriert werden. Es braucht folglich eine separate Kennzeichnung (UAS-FR-xxxx…xxx, also zusätzlich zu der DEUx…..). Diese ist grundsätzliche außen anzubringen (keine Formvorschriften) und muss aus 30 cm Entfernung lesbar sein. Es muss ein Nachweis (Auszug aus dem Anmelderegister; Papier, als Datei beim Betrieb des Models mitgeführt und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorgezeigt werden).
- In dem Modell muss zudem eine elektronische Signaleinheit, eine „Balise“ oder „Baken“ (~Transponder) funktionsfähig vorhanden sein, wenn das Modell außerhalb der befreiten Plätze / Hänge betrieben wird. Dies ist unter Alphatango mit dem Modell zu verknüpfen. Sie wird aktuell bei verschiedenen französischen Händlern (z.B.: https://www.flashrc.com/dronavia/36464-balise_signalement_drones_avion_planeur_…_beacon_am_dronavia.html für derzeit etwa 40 EUR angeboten; Ausnahme: s.u.).
- Es ist möglich, überall zu fliegen, wenn das Gebiet zugelassen ist. (https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-uas-categorie-ouverte-et-aeromodelisme ) Es ist aber auch möglich, in den roten Geoportal-Zonen zu fliegen, wenn sich in dieser ein Platz / Hang befindet. Hier ist aber unbedingt auf die örtlichen Genehmigungen zu achten. Es kann sein, dass der Ort nur zu bestimmten Zeiten (z.B. Militärübungen) gesperrt ist.
- Es muss sichergestellt werden, dass Flugbetrieb mindestens 150 m von Wohnhäusern entfernt betrieben wird.
- Der Flug von Modellflugzeugen mit einem Gewicht von über 900 g in militärischen Manöver- und Übungsgebieten (Voltac-Raum s.u.) ist nach vorheriger Benachrichtigung durch den Piloten über sein Alphatango-Konto möglich (AlphaTango => Meine Aktivität Betreiber => Flugbenachrichtigungen).
- Flughöhen. Diese hängen von der jeweiligen Situation ab.
a. Bei einem angemeldeten Platz / Hang hängt die maximale Flughöhe von der Genehmigung des
Platzes ab. Das ist jeweils vor Aufnahme des Flugbetriebs zu klären.
b. Bis zu 150 m über Grund außerhalb der angemeldeten Standorte, wenn das Modell mit Telemetrie
ausgestattet ist, die es ermöglicht, die Höhe zu ermitteln, und wenn eine von einem Verband
ausgestellte Schulung absolviert wurde (Online-Schulung auf der Website des Insep für
Segelflugzeuge in großen Höhen);
c. Bis zu 120 m über dem Piloten für den Hangflug mit Segelflugmodellen unter 10 kg Gewicht
II. Ausnahme zur „Baken“- bzw. „Balise“ Tranponder-Pflicht
Die Ausnahme ist von zwei Bedingungen abhängig: (Art. R. 20-29-5 des Code des postes et des communications électroniques):
1. muss man an einem Platz / Hang fliegen, der für die Befreiung zugelassen ist (sog. AIP-Plätze s. h.: https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-uas-categorie-ouverte-et-aeromodelisme und https://www.ffam.asso.fr/fr/pratiquer-l-aeromodelisme/les-localisations-d-aeromodelisme.html; blaues F= befreit; rotes F=Balisen-Pflicht) oder https://www.finesseplus.org/rc-slopes/
2. man muss Mitglied eines Vereins sein, der dem auf nationaler Ebene anerkannten Verband für Modellflug (FFAM) oder einem vom Sportminister zugelassenen Multisportverband, der auch Modellflug umfasst, angehört.
Das bedeutet, dass selbst auf einem freigestellten Gelände Personen, die nicht Mitglied in einem dem Verband angeschlossenen Verein Mitglied sind, in ihren Modellen einen „Baken“ / eine „Balise“ mitführen müssen.
III. Fliegen in der Open category
Seit dem 1. Januar 2023 kann die Ausübung des Modellflugs im Rahmen von Modellflugvereinen, die eine Betriebsgenehmigung im Rahmen von Artikel 16 der EU-Verordnung erhalten haben, weiterhin nach nationalen Vorschriften erfolgen https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32019R0947#d1e339-45-1.
Wer außerhalb eines Vereins Modellflug ausübt, muss sich an die europäischen Vorschriften halten.
- Fliegen ist mit dem EASA-Zertifikat („Kompetenznachweis“) in der Kategorie “Open A1/A3” erlaubt
- Es muss eine (Modell-)Haftpflichtversicherung, die auch die Risiken in Frankreich abdeckt. Wie z. B. die des DMFV oder des DAeC vorhanden sein.
- Das Abfluggewicht darf 10 KG nicht überschreiten und die Flughöhe ist auf 120m über dem Piloten begrenzt.
- Anmeldung bei AlphaTango (jeder Pilot)
- Registrierung von jedem Modell über 800 gr. bei AlphaTango und Anbringung der zugeteilten Nummer zusätzlich am Modell (also zwei Nummern)
- Die französischen Behörden bestehen bei Ausländern auch beim Fliegen in der „Open category“ auf das Mitführen einer „Balise“ / eines Transponders. Das ergibt sich auch schon aus dem Umkehrschluss aus Il. letzter Absatz.
Kommentar: die nur den Ausländern auferlegte Pflicht stellt nach europäischen (und auch französischen!) Rechtsgrundsätzen eine Diskriminierung, eine Ungleichbehandlung bei gleichen Rechtsgütern dar und wäre somit ein eklatanter Verstoß gegen EU-Normen und auch dem französischen Verfassungsrecht. Es gibt keinen sachlichen Grund dafür.
In der Vergangenheit hat sich ein neuer Dachverband zu etablieren versucht. Dies hätte zu der ein oder anderen Erleichterung führen können (z.B. die doppelte Mitgliedschaft FFAM / Verein.). Leider kann aufgrund von Druck seitens des historischen Verbandes Finesse + diese Aufgaben derzeit nicht mehr, wie ursprünglich gedacht, wahrnehmen. Nach dortigen Angaben arbeitet man an Lösungen.
Nochmals die derzeitigen Regeln für die „open category“ für Frankreich kurz zusammengefasst:
- Kompetenznachweis (A1/A3)
- Kennzeichen am Modell
- Versicherung
- Anmeldung bei AlphaTango (jeder Pilot)
- Registrierung von jedem Modell über 800 gr bei AlphaTango und Anbringung der zugeteilten Nummer zusätzlich am Modell (also zwei Nummern)
- Max. 10 KG und max. 120 Meter über Pilot
- Transponderpflicht
Für das Fliegen sowohl unter Vereins- als auch den „open category“ Bedingungen sind zudem immer die Flugzonen und mögliche Verbote zu beachten (s. nachfolgende Internetadresse)!
https://www.geoportail.gouv.fr/donnees/restrictions-uas-categorie-ouverte-et-aeromodelisme
Angaben erfolgen ohne Obligo